Kostenübernahme
Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kassen grundsätzlich die Kosten der Behandlung übernehmen. Sie müssen keine Zuzahlungen vornehmen. Den entsprechenden Antrag stelle ich im Rahmen der probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu benötige ich Ihre Gesundheitskarte. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Private Krankenversicherung
Anders als bei der gesetzlichen Krankversicherung gibt es bei privaten Krankenversicherungen kein einheitliches Antragsverfahren. Welche Regelung hinsichtlich der Stundenzahl sowie der Kostenübernahme in Ihrem Fall gilt, können Sie ihrem Vertrag entnehmen. Wenn Sie diese Information haben, unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung. In der Regel sendet Ihre private Krankenversicherung Ihnen Formulare zu, die zu einem Teil von Ihnen und zum anderen Teil von mir als Ihrer Therapeutin auszufüllen sind.
Beihilfe
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Dafür würden Sie als Versicherte*r einen Kostenübernahmeantrag stellen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Gerne unterstütze ich Sie beim Antragsprozess.
Selbstzahler*innen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie auf eigenen Wunsch selbst zu übernehmen.
Paartherapie
Paartherapien gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Das bedeutet, dass die Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Beratung & Coaching
Die Kosten für die Beratung bzw. das Coaching richten sich nach Zweck und Umfang der Leistung und sind von Klient*innen selbst zu tragen.
Kostenübernahme
Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kassen grundsätzlich die Kosten der Behandlung übernehmen. Sie müssen keine Zuzahlungen vornehmen. Den entsprechenden Antrag stelle ich im Rahmen der probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu benötige ich Ihre Gesundheitskarte. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Private Krankenversicherung
Anders als bei der gesetzlichen Krankversicherung gibt es bei privaten Krankenversicherungen kein einheitliches Antragsverfahren. Welche Regelung hinsichtlich der Stundenzahl sowie der Kostenübernahme in Ihrem Fall gilt, können Sie ihrem Vertrag entnehmen. Wenn Sie diese Information haben, unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung. In der Regel sendet Ihre private Krankenversicherung Ihnen Formulare zu, die zu einem Teil von Ihnen und zum anderen Teil von mir als Ihrer Therapeutin auszufüllen sind.
Beihilfe
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Dafür würden Sie als Versicherte*r einen Kostenübernahmeantrag stellen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Gerne unterstütze ich Sie beim Antragsprozess.
Selbstzahler*innen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie auf eigenen Wunsch selbst zu übernehmen.
Paartherapie
Paartherapien gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Das bedeutet, dass die Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Beratung & Coaching
Die Kosten für die Beratung bzw. das Coaching richten sich nach Zweck und Umfang der Leistung und sind von Klient*innen selbst zu tragen.